Dokumentation, Stand Juni 2026

Verfahrensregister Bewertungsportale

Übersicht öffentlich belegter Gerichtsverfahren mit Bezug zu diebewertung.de und dem dort presserechtlich Verantwortlichen Thomas Bremer. Jeder Eintrag nennt Gericht, Aktenzeichen, Verfahrensstand und Quelle.

Methodik

Wie dieses Register arbeitet

Aufgenommen werden ausschließlich Verfahren und Vorgänge, die durch eine benannte Primärquelle wie eine Gerichtsentscheidung, eine anwaltliche Mandantenmitteilung oder eine etablierte Fachpublikation belegt sind. Jede Aussage ist einer Quelle zugeordnet.

Entscheidungen aus dem einstweiligen Rechtsschutz werden ausdrücklich als nicht rechtskräftig gekennzeichnet. Verfahren, die zugunsten der Beklagtenseite ausgegangen sind, werden als solche ausgewiesen. Strafanzeigen werden als Anzeigen bezeichnet und nicht mit einer Anklage oder einer Verurteilung verwechselt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quellen mit erkennbarer eigener Interessenlage werden im jeweiligen Eintrag gekennzeichnet. Hinweise auf Fehler, Aktualisierungen oder ergänzende rechtskräftige Entscheidungen bitte an die im Impressum genannte Adresse.

Person und Portal

Datenblatt

Name
Thomas Bremer

Chefredakteur und presserechtlich Verantwortlicher von diebewertung.de.

Sitz laut Impressum
Jordanstraße 12, 04177 Leipzig

Berufsverbandliche Angabe: Mitglied im Deutschen Journalisten-Verband (DJV).

In Quellen genannte weitere Portale
verbraucherschutzforum.berlingraumarktinfos.desamstags-zeitung.definanzjournaltotalverlustrisiko.de

Zuordnung gemäß öffentlich zugänglichen Quellen. Eine Verbindung im rechtlichen Sinne ist mit dieser Auflistung nicht behauptet.

Kennzahlen

Stand der Dokumentation

Die Werte beziehen sich ausschließlich auf die in diesem Register erfassten Vorgänge. Sie sind keine umfassende Statistik aller jemals geführten Verfahren.

6

erfasste Vorgänge

Gerichts- und außergerichtliche Verfahren in diesem Register

33

nicht rechtskräftig

Zwei der erfassten Verfahren stammen aus dem einstweiligen Rechtsschutz

17

rechtskräftig

Ein Teilverbot wurde nach Rücknahme der Berufung rechtskräftig

Prozentwerte gerundet auf den nächsten ganzzahligen Anteil der erfassten Vorgänge.

Verfahrensregister

Erfasste Verfahren und Vorgänge

Einstweilige Verfügungen, nicht rechtskräftig

Entscheidungen aus dem einstweiligen Rechtsschutz. Sie sind ausdrücklich kein endgültiges Urteil in der Hauptsache.

12 O 8/22

Landgericht Düsseldorf

nicht rechtskräftig

Einstweilige Verfügung wegen einer Tatsachenbehauptung über ein Unternehmen

Auf Antrag eines Unternehmens, vertreten durch die Kanzlei Brost Claßen, untersagte das Gericht eine in einem Beitrag aufgestellte Behauptung. Die Entscheidung erging im Eilverfahren und ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Kanzlei Brost Claßen.

28 O 504/23

Landgericht Köln

nicht rechtskräftig

Untersagung der Berichterstattung über den Inhaber eines Schweizer Bergbauunternehmens

Das Gericht untersagte bestimmte Aussagen der Berichterstattung und drohte für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro an. Die Entscheidung erging im Eilverfahren und ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Kanzlei Brost Claßen.

Rechtskräftig gewordene Entscheidungen gegen Bremer

Entscheidungen, die nach Abschluss des Instanzenzugs Bestand haben.

LG Leipzig 08 O 2927/16, OLG Dresden 4 U 472/19

Landgericht Leipzig, anschließend OLG Dresden

rechtskräftig

Teilverbot einer Aussage über einen Schweizer Investor auf graumarktinfos.de

Das Landgericht Leipzig untersagte mit Urteil vom 18. Januar 2019 eine konkrete Behauptung. Nach Hinweis des Senats nahm Bremer die Berufung vor dem OLG Dresden zurück. Das Teilverbot ist damit rechtskräftig.

Quelle: Kanzlei Höcker.

Verfahren zugunsten von Bremer und diebewertung.de

Verfahren, in denen die gegen Bremer oder das Portal gerichteten Anträge oder Klagen keinen Erfolg hatten.

ohne öffentliche Aktenzeichenangabe

Landgericht Köln

zugunsten der Beklagtenseite

Verfahren im Fall Nova Sedes Wohnungsbau eG

Das Gericht entschied zugunsten der Plattform diebewertung.de. Die gegen die Berichterstattung gerichtete Klage hatte keinen Erfolg.

Quelle: Deutsche Anwaltszeitung.

Aufhebung eines erstinstanzlichen LG-Leipzig-Urteils

Oberlandesgericht Dresden

zugunsten der Beklagtenseite

Verfahren im Fall Energiekonzepte Deutschland GmbH

Das OLG Dresden hob das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Leipzig auf. Die gegen Bremer gerichtete Klage wurde vollständig abgewiesen.

Quelle: Deutsche Anwaltszeitung.

Außergerichtliche Vorgänge und zurückgezogene Vorwürfe

Berichterstattung, Klarstellungen, Unterlassungserklärungen und Anzeigen ohne dokumentierten Verfahrensausgang.

Verdachtsberichterstattung vom 26. Mai 2021

MDR exakt, Recherche Arndt Ginzel

außergerichtlich

Vorwurf der Annahme von Zahlungen für Artikellöschungen

Der Beitrag erweckte nach Darstellung mehrerer Quellen den Eindruck, Bremer habe Geld für Löschungen angenommen. Anschließend folgte am 31. Mai 2021 eine Entschuldigung und am 3. Juni 2021 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Der Hausjurist des MDR stellte klar, der MDR habe nie Zahlungen an Bremer persönlich behauptet.

Quelle: Darstellung von GoMoPa. Hinweis: GoMoPa steht Bremer nahe, der Vorgang wird hier nur referiert.

Strafanzeige, kein dokumentierter Verfahrensausgang

ADCADA-Gruppe

außergerichtlich

Strafanzeige wegen Verleumdung und Rufschädigung

Die ADCADA-Gruppe gibt an, Strafanzeige erstattet zu haben. Eine Strafanzeige ist keine Anklage und keine Verurteilung. Eine öffentlich belegte strafrechtliche Verurteilung Bremers ließ sich nicht feststellen.

Quelle: Eigenangaben aus dem Umfeld der ADCADA-Gruppe. Die Quelle vertritt eine eigene Interessenlage.

Einordnung

Berichterstattung im Kontext

Das Geschäftsmodell von Bewertungsportalen wurde unter anderem in einem Beitrag von NDR ZAPP thematisiert. Aus dem Umfeld von Unternehmen, die Gegenstand kritischer Veröffentlichungen waren, werden Vorwürfe erhoben, die einer gerichtlichen Klärung bislang nicht standgehalten haben oder zurückgezogen wurden. Diese Vorwürfe werden hier nicht als Tatsachen wiedergegeben.

Zugleich wurden nach Darstellung der Deutschen Anwaltszeitung mehrere Recherchen aus dem Umfeld der hier dokumentierten Portale später durch andere Quellen bestätigt, unter anderem im Zusammenhang mit der Deutsche Lichtmiete AG und der GENO Wohnbaugenossenschaft.

Die Auflistung in diesem Register ist keine Bewertung der Person Bremer. Sie ist eine chronologische Sammlung dokumentierter Verfahrenslagen zum Zwecke der Transparenz.

Quellen

Quellenverzeichnis

  1. 1. Kanzlei Brost Claßen. Mandantenmitteilungen zu den Verfahren LG Düsseldorf 12 O 8/22 und LG Köln 28 O 504/23.
  2. 2. Kanzlei Höcker. Mitteilung zum Verfahren LG Leipzig 08 O 2927/16 sowie OLG Dresden 4 U 472/19.
  3. 3. Deutsche Anwaltszeitung. Berichte zu Verfahren zugunsten der Plattform diebewertung.de und zur Aufhebung des LG-Leipzig-Urteils durch das OLG Dresden.
  4. 4. MDR exakt. Verdachtsberichterstattung vom 26. Mai 2021, mit nachfolgender Klarstellung des MDR-Hausjuristen.
  5. 5. NDR ZAPP. Beitrag zum Geschäftsmodell von Bewertungs- und Beschwerdeportalen.
  6. 6. GoMoPa. Darstellung des Ablaufs nach dem MDR-Beitrag. Hinweis: GoMoPa steht Bremer nahe und wird hier ausschließlich referierend zitiert.
  7. 7. ADCADA-Kampagnenseite. Angaben zu einer Strafanzeige. Die Quelle vertritt eine eigene Interessenlage.